Ab April: COV-Basisschutzmaßnahmen

Kein Aprilscherz: Ab morgen gilt die am Mittwoch vom Senat – zähneknirschend, weil vernünftiger wäre Fortbestand von 3G + Maskenpflicht – beschlossene Verordnung der SARS-COV2-Basisschutzmaßnahmen. die noch “Restpflichten” regelt, nach dem Auslaufen der 4. Infektionschutzverordnungen. Es bleiben nur noch in speziellen Bereichen Maskenpflicht, vorgeschriebene Testungen und die Absonderung von Personen im Infektionsfall.  Nachfolgend die Basisschutzmaßnahmenverordnung […]