Mietendeckel für nichtig erklärt

Ohne vorherige mündliche Verhandlung hat heute vormittag der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung verkündet, das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) als verfassungswidrig und nichtig zu erklären, da aufgrund der abschließenden Bundesgesetzgebung zum Mietpreisrecht das Bundesland Berlin nicht berechtigt sei eine davon abweichende Regelung zu verordnen. Auf der Webseite des Bundesgerichtshofes: […]