Mietendeckel bleibt erhalten

Das in Kurzform genannte Mietenbegrenzungsgesetz, der Berliner Mietendeckel, bleibt vorläufig erhalten, da das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag eines Vermieters abgelehnt hat. Es erklärte in seiner Entscheidung, dass für einen Eilantrag und für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ganz strenge Maßstäbe angelegt werden müssen, und im Verhältnis hierzu sind in Berlin 350 000 Mieter betroffen, die geschützt werden müssen und… [mehr lesen]

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