Art. 13 Grundgesetz soll eingeschränkt werden

Heute Morgen kam über den Rundfunk die Meldung, dass ein Bundestagsabgeordneter im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie in Deutschland den Artikel 13 Absatz 7 angesprochen hat, in dem geregelt ist, dass Eingriffe und Beschränkungen in die Privatsphäre bei besonderer Gefahrenlage wie die Bekämpfung von Seuchen möglich sein müssen. In dem Abschnitt 7 ist allerdings auch die Rede davon, dass eine… [mehr lesen]

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