Kautionsabwicklung nach BGH-Entscheidungen

In einem beeindruckenden Vortrag von Prof. Dr. Martin Schwab auf dem Deutschen Mietgerichtstag 2020 in Dortmund hat er dargelegt, dass der Rechtsgrund der Kautionsleistung in gewisser Weise ein zweiter Vertrag ist, also eine Sicherungsabrede, die zum Mietvertrag getroffen wird. Diese Form ist gesetzlich nicht bzw. allenfalls bruchstückhaft geregelt. Man spricht von einer ergänzenden Vertragsauslegung, die rätliche Parteien vereinbart hätten. Es… [mehr lesen]

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