Pressemitteilung 15/2020

Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 16.07.2020 ist kein negatives Signal für den Berliner Mietendeckel „Aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom heutigen Tage zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“ können keine negativen Rückschlüsse für den Berliner Mietendeckel gezogen werden, da das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) – anders […]

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