Pressemitteilung 13/2019

Zivilkammer 63 setzt auf Sachverständigengutachten statt auf den Berliner Mietspiegel Das Landgericht Berlin hat in dem Rechtsstreit 63 S 230/16 mit Endurteil vom 01.03.2019 einer Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen/Gehag in voller Höhe stattgegeben und dabei nicht den Berliner Mietspiegel 2015 angewandt, sondern auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete entschieden. […]

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