Das Mietrechtanpassungsgesetz mag etwas lindern, aber heilen wohl eher nicht.

Der §559 der die Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme regeln
helfen soll, hat zwar die Herabsetzung von 11 auf 8 Prozent bei der jährlichen Miete
nach unten erfahren, dies ändert aber nichts an der Kostenhöhe, die weiterhin von
den Mietern zu tragen ist.
Lediglich eine Begrenzung bei der Erhöhung der Gesamtmiete ist hier eingetreten,
die allerdings den wichtigsten Punkt, nur die… [mehr lesen]

[Beitrag zeigen]