Hamburg kippt die Mietpreisbremse

Mit dem Urteil vom 14. Juni 2018 hat das Landgericht Hamburg (Az: 333 S 28/17) entschieden, dass die so genannte Mietpreisbremse auf einen am 1. September 2015 geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung in Hamburg nicht anzuwenden sei. Der Senat der freien Hansestadt Hamburg habe zwar im Juni 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen aber entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben ohne Begründung veröffentlicht. Dadurch… [mehr lesen]

[Beitrag zeigen]