Paddeln auf dem Board
Stefan hat in diesem Jahr seine Leidenschaft für das Stand Up Paddling entdeckt und nutzt jede freie Minute, um den Trendsport auf der Havel zu genießen. Foto: Uhde
Mit dem Stand Up Paddling (SUP) entwickelt sich rasant ein neuer Trendsport. Gerade jetzt in der Ferienzeit bietet der die hervorragende Möglichkeit, die besondere Lage Spandaus an der Havel zu nutzen. Dass dabei das SUP zunehmend eine wichtige Rolle spielt, liegt wohl nicht zuletzt daran, dass sich das Sportgerät nahezu problemlos transportieren lässt.
Bürger machen Dampf
Wie hier an der Kurpromenade sind derzeit die Straßen in der Wochenendsiedlung West unbefestigt. Durch die starke Verdichtung kann das Regenwasser nicht versickern. Die Folge sind immer wieder Überschwemmungen. Foto: Uhde
Gleich zwei Bürgerinitiativen opponierten in der Juli-Sitzung der Bezirksverordneten-Versammlung (BVV) gegen Planungen des Bezirks. Mit unterschiedlichem Erfolg. Während es der „Bürgerinitiative Wochenendsiedlung West“ (BIWW) gelang, durch ihren Widerstand die erneute Überprüfung geplanter Straßenbau-Maßnahmen in Kladow zu erreichen, scheiterte die „Bürgerinitiative Spandau Haveleck“ mit dem ersten jemals in die Spandauer BVV eingebrachten Einwohnerantrag. Mit dem wollte sie das aktuelle Verfahren zu den Bebauungsplänen 5-73 und 5-74 stoppen und eine maßvolle Bebauung des Quartiers Wasserstadt-Haveleck in Haselhorst erreichen. Bei vier Enthaltungen aus der AfD-Fraktion wurde der Einwohnerantrag von den Verordneten mehrheitlich abgelehnt.
Gut gelaunt ins neue Schuljahr
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Gewobag übergibt Neubau: Modulare Unterkunft mit Nachnutzung – Berliner Woche
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Gewobag übergibt Neubau: Modulare Unterkunft mit Nachnutzung
Berliner Woche Neue Gemeinschaftsunterkunft im Falkenhagener Feld verfügt über 320 Wohnplätze. Die Schlüsselübergabe erfolgte nach nur neunmonatiger Bauzeit. Der Neubau an der Freudstraße ist fertiggestellt und bereits an das Landesamt für … |
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Neue Empirica-Studie für Berlin
48 bis 62 % der Wohnungsangebote verstoßen gegen die Mietpreisbremse
Nach der Mietpreisbremse darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses bei Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Mit der Mietpreisbremse soll der Anstieg von Wiedervermietungsmieten auf angespannten Wohnungsmärkten eingedämmt werden.
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