„Asbestfreie Hauptstadt 2030″ wird scheitern Koalition hat in dieser Legislaturperiode versagt – Senat geht mit Asbestproblem weiterhin nur im Schneckentempo vor 4. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 10.08.2021 – Interdisziplinäres Arbeitsgremium beschäftigt sich zu langsam und zu zögerlich mit Strategien zum asbestfreien Wohnen In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben die Koalitionäre im Kapitel Öffentliches Bauen die „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 den Senat aufgefordert, eine Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ zu erarbeiten. Schwerpunkte sollen dabei die folgenden vier Themen sein: Erarbeitung einer Typologie von asbestbelasteten Gebäuden und baulichen Anlagen bzw. von typischen Bau- und Sanierungstechnologien, bei denen Asbest zum Einsatz kam. Schrittweise Erfassung von Gebäuden, die Asbestbauteile enthalten bzw. enthalten haben. Ziel ist der Aufbau eines öffentlich einsehbaren Registers (Asbestregister). Erarbeitung von Sanierungsstrategien zur Beseitigung von Asbestbauteilen und Asbestbelastungen und Schaffung entsprechender Beratungsangebote für alle Eigentümerinnen und Eigentümer. Schaffung einer zentralen Auskunfts- und Beratungsstelle Asbest auf Landesebene, an die sich Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer wenden können. Die Stelle soll auch Anzeigen zu unsachgemäßem Umgang mit asbestbelasteten Baustoffen im Zuge von Sanierungsarbeiten entgegennehmen. Im 1. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 17.07.2018 beschlossen wurde, wurde festgelegt, dass in einem gemeinsamen ressortübergreifenden Arbeitsgremium Lösungen zur Realisierung der vorgenannten vier Aufgaben unter Betrachtung der rechtlichen, technischen und vollzugspraktischen Aspekte erarbeitet werden sollen. Im 2. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 06.08.2019 beschlossen wurde, ist niedergelegt, dass zurzeit durch ein interdisziplinäres Arbeitsgremium rechtliche und organisatorische Möglichkeiten zur Einrichtung einer ersten Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte und Hinweise rund um das Thema Asbest in Gebäuden geprüft werden. Im 3. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 08.09.2020 beschlossen wurde, ist niedergelegt, dass das interdisziplinäre Arbeitsgremium nach ausgiebiger Prüfung zu dem Schluss gekommen sei, dass die Zentralisierung von ordnungsrechtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Asbest, wie auch eine zentrale verbindliche Beratung mit Eingriffsbefugnissen zu ressortübergreifenden Fragen zu diesem komplexen Thema aufgrund der dezentralen Zuständigkeiten und Befugnisse nicht zielführend realisierbar seien. Die Einführung eines sog. Asbestregisters befinde sich weiterhin in der rechtlichen Prüfung Im 4. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 10.08.2021 beschlossen wurde, ist niedergelegt, dass weiterhin die Einrichtung eines zentralen Servicetelefons als erste Anlaufstelle für Asbestfragen angedacht sei und in einer ersten Phase telefonische Auskünfte zu Asbestfragen über das Bürgertelefon Berlin beantwortet werden sollen, zur Einrichtung eines öffentlich verfügbaren Asbestregisters derzeit noch wichtige Informationen zu tatsächlichen Asbestvorkommen und deren Untersuchungs- und Dokumentationsmöglichkeiten fehlten und im Rahmen der Erarbeitung von Sanierungsstrategien und Schaffung von Beratungsangeboten derzeit offene Grundsatzfragen − wie zum Beispiel die technische Definition einer „Asbestfreiheit“ sowie Fragestellungen zu Kosten, zum zeitlichen Aufwand und zur Anwendung von diversen Untersuchungsmethoden − geprüft und bewertet würden. Kommentar des AMV: „Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der bereits seit längerem ein Berliner Asbestregister fordert und sich für eine umfassende Sanierung aller Wohngebäude, die asbesthaltige Bauteile enthalten, einsetzt, moniert ausdrücklich, dass sich seit der Aufforderung des Abgeordnetenhauses vom 08.03.2018, eine Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ zu erarbeiten, viel zu wenig getan hat”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, Marcel Eupen. „Es gibt bisher nach wie vor nur ein gemeinsames ressortübergreifendes Arbeitsgremium, aber noch keine umsetzbaren Ergebnisse. Das ist seit dem Beschluss von 2018 mehr als unzureichend. Hier hat die Koalition in dieser Legislaturperiode versagt und gefährdet das Ziel einer asbestfreien Hauptstadt im Jahr 2030”, so Eupen. „Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen und eine Gesundheitsgefährdung beim Austritt von Asbestfasern sehr hoch ist, da bereits eine einzelne Faser die Gesundheit schädigen und zu einer tödlichen Erkrankung führen kann, so ist der momentane Umgang des Senats mit dem Asbestproblem unakzeptabel. Der Bearbeitungsstand der Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ ist absolut ungenügend”, sagte Eupen. „Macht der Senat in diesem Schneckentempo weiter, wird Berlin im Jahr 2030 auf keinen Fall asbestfrei sein”, so Eupen. Berlin, den 11.08.2021 Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV
Kategorie: News/Netz
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