Urteil: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
Die zuständigen Rundfunkanstalten der einzelnen Bundesländer sind für den Gebühreneinzug und seit 2013 müssen alle Haushalte zwangsweise die Rundfunk und Fernsehgebühr entrichten, auch wenn sie keine Rundfunk- und Fernsehempfänger besitzen. Deshalb sprechen wir Verbraucherschützer von einem Zwangsgesetz, dass auch für die verpflichtend ist, bei denen es eigentlich keinen Anspruch abzuleiten gibt. Juristisch betrachtet fehlen die Voraussetzungen um eine… [mehr lesen]
Die zuständigen Rundfunkanstalten der einzelnen Bundesländer sind für den Gebühreneinzug und seit 2013 müssen alle Haushalte zwangsweise die Rundfunk und Fernsehgebühr entrichten, auch wenn sie keine Rundfunk- und Fernsehempfänger besitzen. Deshalb sprechen wir Verbraucherschützer von einem Zwangsgesetz, dass auch für die verpflichtend ist, bei denen es eigentlich keinen Anspruch abzuleiten gibt. Juristisch betrachtet fehlen die Voraussetzungen um eine… [mehr lesen]