Das Amtsgericht Lichtenberg hat unter dem Geschäftszeichen 2 C 202/16 am 28.09.2016 verkündet, dass die Überprüfung der Miethöhe ergeben hat, dass diese über dem ortsüblichen Berliner Mietspiegel liegt. Der Mieter hatte geklagt und erhielt jetzt recht und vom Kläger muss eine Summe in Höhe von 227,29 EUR zurück erstattet werden. Der Vermieter und Eigentümer trägt die Kosten des Rechtsstreites.
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