Der Berliner Mietendeckel ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind die Regelungen des Berliner Mietendeckels dem zivilrechtlichen Mietrecht zuzuordnen und unterfallen somit dem bürgerlichen Recht, für welches der Bund zuständig ist. Die Entscheidung der Karlsruher Richter beruht auf einer Normenkontrolle mehrerer Abgeordneter […]
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