Das Brief- und Postgeheimnis sind nach Art. 10 des Grundgesetzes unverletzlich.
Man kann auch heute noch vermuten, dass sich die Väter des Grundgesetzes nach Kriegsende dabei etwas gedacht haben, solch einen Artikel in ein Gesetzeswerk aufzunehmen, dass die Grundlage darstellt, eine demokratische Gesellschaft in einem föderalistischen Staat so zu gestalten und zu fordern, dass unser System unantastbar bleibt.
Nach unserer… [mehr lesen]
Man kann auch heute noch vermuten, dass sich die Väter des Grundgesetzes nach Kriegsende dabei etwas gedacht haben, solch einen Artikel in ein Gesetzeswerk aufzunehmen, dass die Grundlage darstellt, eine demokratische Gesellschaft in einem föderalistischen Staat so zu gestalten und zu fordern, dass unser System unantastbar bleibt.
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