Seit 0 Uhr: Keine Ausgangssperre aber Kontaktbeschränkung

Um die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus COVID 19 zu minimieren sind seit Null Uhr neue Verordnungen in Kraft, die vor allem die direkten sozialen Kontakte erheblich einschränken: Außerhalb der eigenen vier Wände unterwegs, nur noch bei triftigen Gründen* und maximal zu zweit, wenn es sich um eine nicht zum eigenen Haushalt gehörende Person handelt. […]

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