Die gesetzliche Regelung bei Modernisierungsmaßnahmen mit einer Obergrenze von 3,- € pro m² bedeuten auch für viele Mieter eine nicht tragbare Belastung und sie müssen sich wohl eine neue Wohnung suchen. Eine Wohnung, die 480,- € Kaltmiete kostet, mit einer Nebenkostenvorauszahlung von 220,- € (Gesamtmiete 700,- €), würde dann 720,- € Kaltmiete bedeuten und eine Gesamtmiete von 940,- €. Die… [mehr lesen]