Nach einem Fachvortrag eines bekannten Rechtsanwalts (Preisträger des Schmidt-Futterer-Preis) aus Berlin und in der anschließenden Diskussion wurde über die Wirksamkeit der Verordnungen in den Ländern zur Mietpreisbremse diskutiert. In einer Verordnungsermächtigung § 556 d Abs. 2 Wortsatz 1 im BGB werden die Landesregierungen ermächtigt über angespannte Wohnungsmärkte, für eine Dauer von fünf Jahren, die Mietpreisbremse einzuführen. Das Landgericht Berlin hat… [mehr lesen]