Aus der Rubrik „Verbrauchertipps“:

finanztip.de am 14.01.2016 – Riester-Rente: So holen Sie sich entgangene Überschüsse zurück! Das Wichtigste in Kürze: Wenn Sie eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen haben, können Sie eventuell von Ihrem Versicherer mehr Überschussbeteiligung einfordern. Am 13. Januar 2016 hat der Bundesgerichtshof die Regelungen zur Überschussbeteiligung bei der Allianz für unwirksam erklärt. Demnach hat das Unternehmen seine Kunden nicht […]

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