Die falschen Anschuldigungen und Verdächtigungen in Bezug auf vermeintliche Untreue und pp. gegenüber unserem Präsidenten haben sich selbstverständlich nicht bestätigt. Das initiierte Ermittlungsverfahren hat der Staatsanwalt erwartungsgemäß nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Schon im Vorfeld der Mitgliederversammlung von Anfang Juni 2015 haben das beauftragte Steuerbüro und deren Mitarbeiterin bestätigt, dass Untreue nicht vorliegt; eine Prüfung der Revisoren hat ebenfalls… [mehr lesen]
Schon im Vorfeld der Mitgliederversammlung von Anfang Juni 2015 haben das beauftragte Steuerbüro und deren Mitarbeiterin bestätigt, dass Untreue nicht vorliegt; eine Prüfung der Revisoren hat ebenfalls… [mehr lesen]