Der Art. 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) mit mehreren Paragraphen ist aus unserer Sicht nicht ausreichend und lässt viele Fragen offen, mit denen sich auf dem Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund Herr Elmar Streyl, Vorsitzender Richter am Landgericht in Krefeld, in seinem ausführlichen Referat beschäftigt hat. Das Referat steht auf der Seite des Deutschen Mietgerichtstages unter Download Vorträge zur…
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