Aus der Rubrik „Datenschutz“:

DER TAGESSPIEGEL am 18.10.2018: Berliner Datenschutzbehörde – Klingelschilder: Namen dürfen bleiben Ein Name an der Türe – ist das aus Datenschutzgründen überhaupt noch erlaubt? Diese Frage versetzte Berliner Vermieter am Donnerstag in Panik. „Wir sehen hier keinerlei Handlungsbedarf. Wenn jemand seinen Namen nicht an der Tür sehen will, kann er ihn entfernen lassen, mit allen unpraktikablen Folgen […]

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