Pressemitteilung 24/2017

Eigenbedarfskündigung: Pauschaler Hinweis auf Bedarf „für eigene Zwecke“ genügt nicht! Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 247/16, Urteil vom 15.11.2016) genügt der pauschale Hinweis eines Vermieters in einer Eigenbedarfskündigung, die von ihm vermietete Wohnung „für eigene Zwecke“ zu benötigen, den Anforderungen der gesetzlichen Begründungspflicht nach § 573 Abs. 3 BGB […]

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