Der Berliner Mietspiegel und seine Anwendung
Nahezu einhundert Prozent aller Hausverwaltungen und Immobilienfirmen übersenden den Mietern das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB mit der Beilage des Berliner Mietspiegels Seite 12, in dem die Ortsüblichen Vergleichsmieten dargestellt sind.
In den meisten Fällen wird die ortsübliche Miete nach dem sogenannten Mittelwert berechnet und in einigen Fällen gehen die Vermieter allerdings bis zum oberen Spannwert heran, auch die ganz…
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