Menu
Kategorien
Pressemitteilung 18/2016
17. April 2016 News/Netz
Attrappe einer Überwachungskamera im Treppenhaus oder Eingangsbereich eines Wohnhauses unzulässig! Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 82/15, Urteil vom 28.10.2015) hervor. Das Anbringen einer Kameraattrappe im Hausflur stellt grundsätzlich einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters dar! Etwas anderes kann nur ausnahmsweise gelten, wenn es in […]

[Beitrag zeigen]

Kommentare deaktivert
Schamloser Werbeblock:
[Die BürgerApp. Für Spandau. Für die Bürger.]
*