Die ortsübliche Vergleichsmiete in Berlin

Der Mittelwert im Berliner Mietspiegel wird von den Gerichten als ortsübliche Vergleichsmiete angesehen, die Vergleichsmiete gilt in den Gebieten, wo kein Mietspiegel erstellt worden ist. Auch die Deutsche Wohnen hat nunmehr anerkennen müssen, dass diese Gerichtsentscheidungen gegen sie gerichtet sind und der Mittelwert ein fester Bestandteil in der Bewertung der Nettokaltmiete auch zukünftig sein wird. Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz… [mehr lesen]

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